Maikos - Geishas in Ausbildung

Reisesicherheit in Japan

Japan ist ein äußerst sicheres Reiseland. Sowohl tagsüber als auch nachts können sich Reisende in der Regel problemlos allein bewegen.

Besonders in den Städten ist es um die Sicherheitslage deutlich besser bestellt als in westlichen Großstädten, das spiegelt sich auch in der niedrigen Zahl an Verbrechen wieder. So befindet sich in der Nähe großer Verkehrskreuzungen meist ein Polizeiposten, der rund um die Uhr besetzt und für die unmittelbaren Nachbarschaft zuständig ist. Gab es einen Vorfall, dann kann man sich direkt an einen dieser Polizeiposten wenden.

Wie Sie mit der Gefahr von Erdbeben umgehen sollten

Eins ist Fakt: Japan ist das Land mit der weltweit höchsten Anzahl an Erdbeben.

Das liegt vor allen Dingen an der geografischen Situation des Landes. So befindet sich Japan in einer tektonisch aktiven Zone, in der Erd- und Seebeben keine Seltenheit sind. Daher werden bereits beim Bau von Wohnhäusern und anderen Gebäuden besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

In den japanischen Großstädten sind zudem Katastrophenschutzräume eingerichtet und ein Frühwarnsystem reagiert auf Erdstöße in seismisch aktiven Zonen, um die betroffenen Gebiete frühzeitig über eine mögliche Gefahr zu informieren.

Seebeben und auch Vulkanausbrüche können mächtig Flutwellen mit einer Höhe von bis zu 35 m im Küstenbereich zur Folge haben. Ein sogenannter „Tsunami“, was so viel wie „Hafenwelle“ bedeutet, kann erhebliche Schäden verursachen. Um sich selbst schützen zu können, wird die japanische Bevölkerung bereits zu Schulzeiten mit Erdbebenübungen für den Notfall vorbereitet.

Was sollte man bei einem Erdbeben tun?

  • Man sollte sich von Fenster fernhalten.
  • Man sollte unter etwas Stabilem, z. B. einem Tisch, Zuflucht suchen.
  • Bei plötzlichem Anstieg oder Abfall des Wasserspiegels an der Küste sollte man unverzüglich einen erhöhten oder küstenfernen Ort aufsuchen.

Grundsätzlich sollte man sich damit vertraut machen, wie man sich im Falle eines Erdbebens, Tsunamis oder Vulkanausbruchs richtig verhält: Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums

Nuklearkatastrophe von Fukushima

Das Auswärtige Amt warnt Reisende noch immer vor Aufenthalten in der Roten Zone (Zone 3) um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu.

Aber auch von Reisen in die Gelbe und Grüne Zone (Zonen 2 und 1), die nicht zwingend notwendig sind, wird abgeraten. Der Grund liegt in einem Tsunami, der am 11.03.2011 zu einem als Super-Gau eingestuften Nuklearunfall im Atomkraftwek Fukushima geführt hat. Seither gelten für die nähere Umgebung des Kraftwerks rote, gelbe und grüne Evakuierungszonen und für die Strahlungswerte von Lebensmitteln strengere Regeln als in der EU. Auf den typischen Reiserouten haben Touristen mit Lebensmitteln aus der Fukushima-Region in der Regel keinen Kontakt.

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