Für die Einreise nach Japan wird ein gültiger Reisepass benötigt.
- Welche Reise-Dokumente müssen bei der Einreise nach Japan vorgezeigt werden?
- Wo finde ich die nächste Japanische Botschaft in Deutschland bzw. die Deutsche Botschaft in Japan?
- Welche Zollbestimmungen gelten bei der Einreise nach und der Ausreise aus Japan?
- Bin ich zu einem Nachweise bestimmter Impfungen für die Einreise nach Japan verpflichtet?
Zu beachten ist, dass die Bestimmungen für die Einreise und den Zoll kurzfristig geändert werden können. Daher sollte man sich vor Abreise auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes informieren.
Einreisebestimmungen für Japan
Vorausgesetzt der Aufenthalt in Japan sechs Monate nicht überschreitet und der Grund für die Reise rein privater Art ist, benötigen Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz lediglich einen gültigen Reisepass zur Einreise nach Japan. Der Reisepass muss mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Auch Kinder benötigen zur Einreise nach Japan ein eigenes Ausweisdokument (Kinderreisepass). Zudem müssen Reisende auf nachfrage der Grenzbeamten ein Rück- oder Weiterflugticket sowie einen Nachweis ausreichender Geldmittel vorweisen können.
Die visafreie Aufenthaltsdauer für Japan ist auf 90 Tage beschränkt. Nachdem man bei der Einreise fotografiert wurde und digitale Aufnahmen der Fingerabdrücke gemacht wurden, wird Reisenden aus dem Ausland zunächst das Touristenvisum für 90 Tage ausgestellt.
Bei einem Aufenthalt, der über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus geht oder beruflicher Natur ist, ist ein Visum erforderlich.
Wichtig zu wissen: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können teilweise von den staatlichen Regelungen abweisen. So gab es bereits Fälle, in denen Fluggesellschaften die Beförderung von Fluggästen verweigert haben, da diese kein Rück- bzw. Weiterflugticket vorweisen konntet.
Ausweispflicht
Für Reisende aus dem Ausland besteht in Japan die Ausweispflicht. Reisende mit einem Touristenvisum müssen ihren Reisepass zu jeder Zeit mit sich führen, um sich ausweisen zu können. Ausländer, die in Japan einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen sich jederzeit mit ihrer Residence Card ausweisen können. Wer ohne Ausweis angetroffen wird, kann für mehrere Tage verhaftet werden und muss zum Teil hohe Geldstrafen zahlen.
Wichtige Adressen – Botschaften und Konsulate
Deutsche Vertretungen in Japan
Deutsche Botschaft in Tokio
4 Chome-5-10 Minamiazabu, Minato City
Tokyo 106-0047
Tel.: +81 3 57 91 77 00
Web: japan.diplo.de
Wer in Japan mit dem Mietwagen unterwegs sein möchte, der benötigt eine japanische Übersetzung seines Führerscheins. Diese erhält man unter anderem bei der Deutschen Botschaft in Tokio oder gar in einem der Büros des Japanischen Automobilclubs JAF.
Generalkonsulat Osaka-Kobe
1-1-88-3501, Oyodonaka, Kita-ku
Tel.: +81 6 6440 5070
Web: japan.diplo.de/ja-de/vertretungen/generalkonsulat
Japanische Vertretungen in Deutschland
Japanische Botschaft in Berlin
Hiroshimastraße 6
10785 Berlin
Tel.: +49 30 21 09 40
E-Mail: info@bo.mofa.go.jp
Web: www.de.emb-japan.go.jp
Generalkonsulat von Japan in Düsseldorf
Breite Straße 27
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 211 16 48 20
E-Mail: k2@ds.mofa.go.jp
Web: www.dus.emb-japan.go.jp
Generalkonsulat von Japan in Frankfurt
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60327 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 2 38 57 30
E-Mail: zentrale@fu.mofa.go.jp
Web: www.frankfurt.de.emb-japan.go.jp
Generalkonsulat von Japan in Hamburg
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
Tel.: +49 40 3 33 01 70
E-Mail: hh-konsulat@bo.mofa.go.jp
Web: www.hamburg.emb-japan.go.jp
Zollbestimmungen
Bei der Einreise
Folgende Waren dürfen zollfrei nach Japan eingeführt werden:
- 400 Zigaretten, 100 Zigarren oder Tabakwaren bis zu 500 g
- 3 Flaschen alkoholischer Getränke à 0,76 l
- 75 ml Parfüm
- Sonstige Waren bis zu einem Wert von 200.000 Yen (dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000.- Yen pro Gegenstand gezählt)
Verboten ist die Einfuhr folgender Waren:
- Rauschdrogen
- Pornografische Erzeugnisse
- Waffen
- Bestimmte genehmigungspflichtige Medikamente, Pflanzenarten und Haustieren
Folgende Waren unterliegen der Meldepflicht:
- Bargeld und Wertpapiere im Gesamtwert von mehr als einer Million Yen
- Edelmetalle (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 %) von über 1 kg
Bei der Ausreise
Folgende Waren dürfen bei der Wiedereinreise nach Deutschland zollfrei eingeführt werden:
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-%-Alkoholgehalt oder 2 l unter 22 Vol-%-Alkoholgehalt
- 16 l Bier
- 4 l Wein
Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € sind zollfrei, sofern sie als Geschenk oder dem persönlichen Verbrauch dienen.
Pflichtimpfungen
Für die Einreise nach Japan gibt es in der Regel keine verpflichtenden Schutzimpfungen. Anderes gilt für Reisende, die mit ihrem Haustier nach Japan reisen, denn bei Hunden und Katzen werden strenge Anforderungen an den Nachweis einer Tollwutimpfung gestellt.
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